
Zusätzlich zu den Beiträgen ist jedes aktive Mitglied verpflichtet Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Die Anzahl der Stunden wird jedes Jahr von der Mitgliederversammlung festgelegt und liegt zwischen 10 und 20 Stunden.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2007 werden alle offenen Schuldbeträge durch Bankeinzug erfolgen. Dies umfasst auch die nicht geleisteten Arbeitsstunden. Bei allen Bankeinzügen die nicht laufen, weil das Konto nicht mehr existiert oder mangels Deckung platzen, werden die Kosten an das betreffende Mitglied weitergereicht.